Geld schmuggeln mit dem Wiener Philharmoniker??
Auch wir hatten uns schon die Frage gestellt, ob es rein theoretisch möglich und legal wäre, den bei der Münze Wien aus Gold oder Silber geprägten “Wiener Philharmoniker” offziell beim Edelmetallhändler zu kaufen und ihn dann aufgrund des geringen Nennwerts (Silbermünze 1,50 Euro, Goldmünze 10 Euro, 25 Euro, 50 Euro, 100 Euro) bis zur Freigrenze von 10.000 Euro in ein anderes Land einzuführen, denn auf diesem Wege liesse sich dann ja eine deutlich höhere Endsumme ausführen.
Auch Conny Neumann vom Spiegel Online dachte sich offensichtlich das gleiche und verfasste ohne saubere Recherche einen langen Artikel über den Silberphilharmoniker als legalen Schwarzgeldexportschlager. Wer möchte, kann diesen hier lesen und sich selbst davon überzeugen, dass der Spiegel es bis dato leider nicht als notwendig erachtete, diesen zu ändern. Das ist peinlich, so steht doch auf der Webseite des deutschen Zolls folgendes:
“Anzeigepflichtig ist Bargeld in Form von Banknoten und Münzen, auch in ausländischen Währungen, soweit es gesetzliches Zahlungsmittel ist (z.B. Schweizer Franken). Dem Bargeld gleichgestellte anzeigepflichtige Zahlungsmittel sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Schuldverschreibungen, Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechsel und fällige Zinsscheine), Edelmetalle und Edelsteine. Bei gleichgestellten Zahlungsmitteln ist der aktuelle Wert (z.B. bei Gold der Börsenwert und Aktien der aktuelle Rücknahmekurs) zugrunde zu legen. Müssen die Beträge in Euro umgerechnet werden, wird der vorgenannte Geldkurs zugrunde gelegt. Maßgebend für die Berechnung des Schwellenwertes ist die Gesamtsumme aller mitgeführten Zahlungsmittel und nicht der Wert der einzelnen mitgeführten Zahlungsmittelart. Unerheblich ist auch das Aufteilen der Beträge auf verschiedene Gepäckstücke. Reisende müssen daher im Handgepäck und im aufgegebenen Reisegepäck mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel anmelden, wenn der Gesamtwert 10.000 Euro oder mehr beträgt.”
Auch die BILD Zeitung und sogar die Financial Times Deutschland saßen der schlecht recherchierten Meldung auf und veröffentlichten ebenfalls Meldungen zur identischen Thematik.

